Verkehrsrecht

Wir übernehmen für Sie die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls von A bis Z.

 

Nach einem Verkehrsunfall - ob nun verschuldet, unverschuldet oder bei einer Teilschuld - stellen sich für den Betroffenen ganz viele Fragen bzw. Probleme.

  • Wie komme ich morgen zur Arbeit und bleibe schnellstmöglich mobil?
  • Wo bekomme ich einen Mietwagen her?
  • Welchen Mietwagen darf ich überhaupt anmieten?
  • Wer stellt verbindlich den Schaden an meinem Fahrzeug fest und was kostet das?
  • Welche Haftpflichtversicherung hat der Unfallgegner und wer kümmert sich um die Inanspruchnahme dieser?
  • Muss ich meine Vollkaskoversicherung auch informieren bzw. muss ich diese zuerst in Anspruch nehmen? Aber ich habe doch eine Selbstbeteiligung!
  • Was muss ich alles der Polizei mitteilen?
  • Wem muss ich überhaupt was mitteilen?

Die meisten Verkehrsunfälle betreffen Blechschäden und geringe Personenschäden.

 

Versicherungen, sei es nun die gegnerische Haftpflichtversicherung oder auch die eigene Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung, suggerieren gerne und häufig auch in ihrer Werbung, dass sie sich um alles kümmern.

Warum? Nicht etwa weil die Versicherung Sie besonders mag oder Ihnen etwas Gutes tun will, sondern einzig und allein aus dem Grund, Kosten zu minimieren. Je schneller eine Versicherung Herrin der Unfallabwicklung wird, umso größer ist die Kostenersparnis für die Versicherung und umso schlechter steht es um Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner bzw. die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Wer schon einmal einen Verkehrsunfall erleben musste, wird das auch am eigenen Leib erfahren haben. Zudem bekommt der Geschädigte meist eine Vielzahl von Fragebögen und Unterlagen, die auszufüllen sind bevor zugunsten des Betroffenen überhaupt irgendetwas passiert.

 

Um all diese Dinge kümmern wir uns!

 

  • Wir garantieren einen ersten Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Information bei uns über den Verkehrsunfall. Sie informieren uns telefonisch und wir stellen Ihnen einen kurzfristigen Termin zur Verfügung. Das ist häufig schon am gleichen Tag, spätestens aber am Tag darauf der Fall. Wenn gewünscht, kümmern wir uns sofort um ein Mietfahrzeug.

 

  • Wir arbeiten mit mehreren zertifizierten Sachverständigenbüros zusammen, die unverzüglich die Begutachtung des Schadens einleiten und in der Regel liegt das Schadengutachten 2 bis 3 Tage nach Ihrem Termin vor. Den Termin mit dem Sachverständigen vermitteln wir. Natürlich können Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Fachwerkstatt auch selbst den Gutachter bestimmen.

 

  • Wir ermitteln außerdem sofort die gegnerische Haftpflichtversicherung und leiten unverzüglich die Schadenmeldung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung und ggf. bei Teilschuld auch bei der eigenen Haftpflichtversicherung ein.

 

  • Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit der Polizei, sofern erforderlich.

 

  • Auch die Korrespondenz mit der Krankenversicherung bei Personenschäden oder der Berufsgenossenschaft bei einem Wegeunfall wickeln wir für Sie ab.

 

  • Die meisten Verkehrsunfälle können außergerichtlich abgewickelt werden. In der Regel bedarf es eines Termins von etwa einer halben Stunde in unserem Büro. Danach erfolgt der Kontakt telefonisch oder über E-Mail-Verkehr und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

 

  • Sofern die Abwicklung des Verkehrsunfalls mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung bzw. der eigenen Vollkaskoversicherung nicht unproblematisch verläuft, führen wir für Sie sofern gewünscht und nach eingehender Besprechung mit Ihnen das gerichtliche Verfahren.
    In allererster Linie geht es den beteiligten Versicherungsunternehmen darum, Kosten einzusparen.
    Häufig werden Schadenspositionen in Gutachten und Reparaturrechnungen von den Versicherungsunternehmen gestrichen oder gekürzt. Das ist in vielen Fällen aber nicht richtig und bedarf dann einer gerichtlichen Klärung, die wir für Sie übernehmen. Auch hier übernehmen wir die gesamte Abwicklung einschließlich der Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden.
    Häufiger Streitpunkt sind auch die Haftungsquoten, d.h. das Mitverschulden an einem Verkehrsunfall. Auch hier gehört die gerichtliche Abwicklung zu unserem täglichen Geschäft.

 


 

Kosten

 

Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls von der Schadenaufnahme bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens, sollte dies notwendig sein, erfolgt im Wesentlichen kostenfrei.

Das hängt damit zusammen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung im Rahmen der Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall auch den Rechtsanwalt bezahlen muss, der mit der Schadenabwicklung beauftragt wird.

Ist also der Unfallgegner zu 100 % am Verkehrsunfall schuld, wird die gegnerische Haftpflichtversicherung auch 100 % unserer Beauftragungskosten tragen.
Bei Haftungsquoten – also beispielsweise einem Mitverschulden von 30 % - verbleiben 30 % der hier entstehenden Kosten bei Ihnen. Der Rest wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gezahlt. Häufig können wir in diesem Fall 30 % dann aber über die Rechtsschutzversicherung abwickeln. Auch hier kümmern wir uns um alles. Nur wenn Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, verbleibt diese dann bei Ihnen.

 

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, werden wir gleich beim ersten Beratungsgespräch eine faire Lösung finden.

 


 

Personenschäden

 

Gerade bei Verkehrsunfällen, aber auch in allen anderen Bereichen des täglichen Lebens gibt es Personenschäden. Deren Abwicklung ist äußerst komplex und Sie sollten sich in so einem Fall immer anwaltlichen Rat holen.

Auch in diesem Bereich betreuen wir Sie von A bis Z und übernehmen die Korrespondenz und Abwicklung mit allen beteiligten Institutionen.

Auch nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden stellen sich viele Fragen für den Betroffenen bzw. seine Angehörigen:

  • Wen muss ich informieren?
  • Welche Kosten übernimmt die Krankenversicherung?
  • Wer zahlt meinen Verdienstausfall?
  • Bekomme ich Schmerzensgeld und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Was passiert, wenn dauerhafte Folgeschäden verbleiben?
  • Was passiert, wenn ich nach dem Verkehrsunfall für Wochen oder Monate ausfalle?
  • Wer stellt meinen Lebensunterhalt sicher? Wer kümmert sich um meine Kinder?
  • Habe ich bei langem Verdienstausfall ggf. auch einen Rentenschaden und wenn ja, wer zahlt den Ausgleich?

All diese Probleme und Fragen stellen sich bei einem Personenschaden und häufig ist der Betroffene überhaupt nicht in der Lage sich zeitnah darum zu kümmern, weil er im Krankenhaus liegt.

Wir übernehmen die vollständige Abwicklung entweder mit Ihnen unmittelbar oder mit einem nahen Angehörigen, den Sie uns benennen wenn das gewünscht ist. Selbstverständlich besuchen wir Sie für ein erstes Beratungsgespräch im Krankenhaus oder der Unfallklinik, sofern das erforderlich ist. Gerade bei einem Personenschaden ist das persönliche Erstgespräch von grundlegender Bedeutung. Denn immer wieder haben wir im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit die Erfahrung gemacht, dass an dieser Stelle die meisten Fehler passieren. Nämlich wenn man die beteiligten Institutionen, Krankenversicherungen und Behörden nicht vollständig und richtig informiert. Und gerade Fehler in diesem frühen Stadium wirken sich häufig im Nachhinein für Sie dauerhaft nachteilig aus.

Auch für den Bereich der Personenschäden gilt, dass die Kosten zumeist entweder vom Unfallgegner, dessen Versicherung oder der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, finden wir auch hier eine faire Lösung.

 


 

Wegeunfall

 

Hatten Sie einen Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück nach Hause, wird die Abwicklung mit der betroffenen Berufsgenossenschaft und der Krankenversicherung sowie der gegnerischen Haftpflichtversicherung noch komplizierter.

Auch hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und übernehmen die komplette Abwicklung mit allen beteiligten Institutionen.

 


 

Zu schnell gefahren? Den Abstand zum vorausfahrenden nicht eingehalten? Handy am Steuer? ...

 

Das sind nur zwei der häufigsten Bespiele. Wer im Straßenverkehr unterwegs ist weiß, dass es auch den vorsichtigsten Fahrer irgendwann einmal „erwischen“ kann. Zu schnell gefahren, den Abstand nicht eingehalten, Handy am Steuer, falsch überholt, Vorfahrt nicht beachtet, ganz knapp über eine rote Ampel gefahren; die Liste ist lang.

Meist beginnt es mit einem roten Blitz von der rechten Seite und der Ungewissheit „Was kommt jetzt auf mich zu?“.

Ersparen Sie sich die Ungewissheit und kommen Sie gleich zu uns.

  • Sofern Sie über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung für den Bereich Verkehrsrecht verfügen ist ein erstes Beratungsgespräch meist kostenlos.
  • Sofern gewünscht, regeln wir die Deckungsanfrage sofort beim ersten Beratungsgespräch in Ihrem Beisein telefonisch mit Ihrem Rechtsschutzversicherer.
  • Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung finden wir eine faire Lösung.

Wir informieren Sie umfassend über den Ablauf des zu erwartenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Dabei stellen wir direkt die richtigen Weichen, damit es später kein böses Erwachen gibt. Auch im Bereich der Bußgeldsachen werden die meisten Fehler im frühen Stadium des Verfahrens begangen und je später Sie uns informieren, umso schwieriger wird es bereits gemachte Fehler wieder zu korrigieren.

Im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen und der Abstandsverstöße arbeiten wir eng mit einem technischen Ingenieurbüro zusammen, das sich auf die Überprüfung von Messvorgängen durch die Ordnungsbehörden spezialisiert hat. Übrigens: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, werden die Kosten für das technische Überprüfungsgutachten von dieser übernommen.

Wir arbeiten eng mit dem technischen Sachverständigen zusammen und lassen den Messvorgang, der dem Ihnen vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß zugrunde gelegt wird, bis ins kleinste Detail überprüfen.
Im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit haben wir immer wieder erlebt, dass gerade im technischen Bereich bei den verschiedenen Messgeräten die zum Einsatz kommen durch das Messpersonal teils gravierende Fehler gemacht werden. Diese Fehler sollen Sie nicht ausbaden müssen.
Wir decken diese Fehler auf und zwingen die Behörde oder in einem gerichtlichen Verfahren das Gericht dazu, bei festgestellten Fehlern eine höhere Toleranz in Abzug zu bringen.

Das führt dann häufig dazu, dass Sie in eine andere Kategorie des Bußgeldkataloges gelangen, die dann eben nicht mehr mit einem Fahrverbot oder mit Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden.

 


 

Fahrverbot / Verlust der Fahrerlaubnis

 

Droht ein Fahrverbot oder gar der Verlust der Fahrerlaubnis weil das Punktekonto voll ist, vertreten wir Sie gegenüber der Ordnungsbehörde oder im weiteren Verlauf gegenüber dem Gericht.

In unserer langjährigen Tätigkeit haben wir insbesondere bei Gericht erlebt, dass Betroffene und deren Anwälte bei drohenden Fahrverboten vor Gericht „betteln“, dass der Betroffene auf den Führerschein angewiesen sei und beispielsweise der Führerschein aus beruflichen Gründen unverzichtbar sei.
Die meisten Betroffenen erleiden allein mit dieser Argumentation Schiffbruch. Lassen Sie es nicht soweit kommen.

Die Mehrheit der Oberlandesgerichte hat sehr strenge Anforderungen und Maßstäbe angelegt, wann eine Fahrerlaubnis wirklich unverzichtbar und ein Fahrverbot von einem oder zwei Monaten unverhältnismäßig ist. Nur in den seltensten Fällen gelingt eine Verteidigung auf dieser Basis. Wählen Sie daher am besten nicht diesen Weg. Die Weichen werden schon weit vorher im Verfahren gestellt, aber man muss sie auch stellen. Dabei wollen wir Ihnen behilflich sein.

Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre Vertretung in allen strafrechtlichen Verfahren rund um den Straßenverkehr.

Wer einmal beim Ausparken ohne es zu bemerken ein anderes Fahrzeug touchiert hat und dann kurze Zeit später Besuch von der Polizei bekam, weiß was das bedeuten kann.

 


 

Es droht ein Fahrverbot bzw. die Führerscheinsperre

 

Gerade im Straßenverkehr kommt es auch immer wieder vor, dass man bei einer kurzen Unachtsamkeit einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt, sei es nur das leichte Halswirbelschleudertrauma nach einem Auffahrunfall auf Ihren Unfallgegner. Die Polizei leitet sofort ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.

Auch hier ist es wichtig, dass Sie uns schnellstmöglich informieren und zunächst unseren anwaltlichen Rat einholen. Denn auch in diesem Bereich werden gerade im frühen Stadium kurz nach einem Vorfall die meisten Fehler gemacht, die dann im weiteren Verlauf nicht oder nur schwer korrigiert werden können. Lassen Sie es dazu nicht kommen.

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