Zu unserem Tätigkeitsgebiet gehört auch die Strafverteidigung.
Die von uns vertretenen Untergebiete sind insbesondere:
- Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Urkundendelikte, Straßenverkehrsdelikte u.a.)
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge)
- Sexualstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Wir übernehmen für Sie die Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren. Denn je früher sich ein Strafverteidiger in ein Ermittlungsverfahren einschaltet, desto größer sind die Möglichkeiten, positiven Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.
Allen voran ist hier die Akteneinsicht zu nennen. Leider ist es häufig so, dass die Beschuldigten sich so sehr von den Strafverfolgungsbehörden bedrängt fühlen, dass sie meinen, sich äußern zu müssen, um sich zu verteidigen. Der erste Schritt ist jedoch für den Strafverteidiger immer die Akteneinsicht, um tatsächlich die bislang vorliegenden Beweise umfassend würdigen zu können.
Erst danach wird dann mit dem Beschuldigten gemeinsam entschieden, ob man sich, und falls ja, in welchem Umfang, zum gegenwärtigen Ermittlungsstand einlässt. Es wird gemeinsam eine umfassende Verteidigungsstrategie erarbeitet.
Wir beraten Sie hinsichtlich etwaiger Nebenfolgen wie bspw. Berufsverbote, Fahrverbot, Führerscheinentzug oder gar die Anordnung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Die Kosten für die Strafverteidigung übernehmen die Rechtsschutzversicherungen nur in Ausnahmefällen. Meist erteilt die Rechtsschutzversicherung dann eine Deckungszusage, wenn es um Fahrlässigkeitsdelikte oder Straßenverkehrsdelikte geht. In einigen Fällen kann eine notwenige Verteidigung dazu führen, dass der Staat die Kosten übernimmt. In unserem Erstgespräch werden wir die Kostenfragen umfassend mit Ihnen besprechen und Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten es diesbezüglich gibt.
Opferschutz
Wir vertreten nicht nur die Täterseite, sondern auch die Opferseite. Auch für Opfer einer Straftat gibt es viele Möglichkeiten, sich in das Verfahren einzubringen. Die Strafprozessordnung bietet diesbezüglich eine breite Palette rechtlicher Instrumente, wie der Verletzte/das Opfer Einfluss auf das Verfahren nehmen kann. Auch hier lohnt es sich, sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt zu wenden, damit die dem Opfer zustehenden Rechte optimal gewahrt werden können.
Zum Opferschutz gehört zunächst der präventive Opferschutz. Das Gewaltschutzgesetz sowie spezielle zivilrechtliche Vorschriften geben die Möglichkeit, durch das Gericht Annäherungsverbote, Wohnungsverweisungen oder weitergehende Einschränkungen der Bewegungs- und Kommunikationsfreiheit vorzunehmen. Wir beraten Sie gern, welche Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall gegeben sind.
Im Strafverfahren gibt es das allgemeine Verfahrensrecht des Verletzten, wie bspw. Auskunftsrechte, Recht auf Akteneinsicht, psychosoziale Prozessbegleitung, die den wenigsten Opfern bekannt sind und für deren Durchsetzung rechtsanwaltliche Hilfe sinnvoll ist.
Im weiteren Verlauf eines Strafprozesses gibt es dann weitere vielfältige Möglichkeiten für den Verletzten, durch einen Anwalt Unterstützung hinzuzuziehen.
Ein Rechtsanwalt kann als Zeugenbeistand fungieren. Dabei geht es darum, dass der Rechtsanwalt den Mandanten dabei unterstützen soll, die prozessualen Rechte sachgerecht wahrzunehmen. Die Rolle des Rechtsanwaltes leitet sich hierbei aus der Rechtsstellung seines Mandanten als Zeugen ab, sodass dem Juristen keine weitergehenden Rechte zustehen. Dies stellt sich im Rahmen einer Nebenklage anders dar.
Die Nebenklage gibt dem Verletzten die Möglichkeit, sich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. So besteht bspw. Die Möglichkeit für den Rechtsanwalt, im Rahmen eines Strafprozesses dem Angeklagten Fragen zu stellen oder Beweisanträge zu stellen. Auch ein eigenes Rechtsmittel steht dem Nebenkläger zu.
Darüber hinaus kann auch bereits im Strafverfahren ein etwaiger Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht werden, ohne dass zusätzlich an langwieriger zivilrechtlicher Rechtsstreit geführt werden muss. Zudem gibt es die Möglichkeit über das Opferentschädigungsgesetz einen gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Schaden ersetzt zu verlangen.
Wie konkret im Einzelfall die Opferrechte taktisch sinnvoll geltend gemacht werden sollten, ist Gegenstand einer umfassenden Beratung durch uns. Im Rahmen der Beratung wird auch beleuchtet, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder die Kosten über eine Beiordnung oder über Prozesskostenhilfe gesichert sind.