Der Bereich des Sozialrechtes ist so vielschichtig, dass es auch hier einer Spezialisierung bedarf.
Wir bearbeiten die Bereiche
- Rentenversicherungsrecht
- Reha-Maßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Gesetzliche und private Krankenversicherung
- Gesetzliche und private Pflegeversicherung
- Gesetzliche und private Unfallversicherung
- Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld
Für den gesamten Bereich des Sozialrechtes gilt heutzutage leider der Grundsatz, dass derjenige der sich nicht wehrt auf der Strecke bleibt.
Unser Sozialversicherungssystem funktioniert in der Weise, dass die verschiedenen Sozialversicherungsträger Sozialleistungen aller Art ablehnen, wenn es sich irgendwie geradeeben noch mit dem Gebot von Rechtsstaatlichkeit vereinbaren lässt.
Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass Sozialleistungen den Staat viel Geld kosten und Menschen, die im Bereich des Sozialrechtes Hilfe benötigen häufig schwach und nicht wehrhaft sind. Betroffen sind oft Menschen, deren Leistungsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt ist oder Menschen mit Behinderungen und im Alter.
Die Sozialversicherungsträger bauen darauf, dass sich Menschen dieser Gruppen in vielen Fällen nicht wehren und die Entscheidung des Sozialversicherungsträgers hinnehmen.
Wenn sich von zehn abgelehnten Anträgen nur in vier Fällen der Antragsteller gegen die Ablehnung wehrt und der Sozialversicherungsträger von den verbliebenen vier Fällen drei Fälle nach anwaltlicher Überprüfung verliert und die beantragte Sozialleistung doch erbringen muss, hat er ein gutes Geschäft gemacht. Auch wenn er in den drei Fällen noch zusätzlich den Anwalt bezahlen muss.
Scheuen Sie sich also nicht rechtzeitig unsere anwaltliche Hilfe schon in frühem Stadium in Anspruch zu nehmen.
Für alle Bereiche des Sozialversicherungsrechtes gibt es für mich als Anwalt die Möglichkeit in einem gerichtlichen Verfahren den medizinischen Sachverhalt durch ein ärztliches Gutachten, erstellt durch einen Facharzt, aufklären zu lassen.
In gerichtlichen Verfahren bestimmt das Gericht nicht selten einen oder mehrere ärztliche Gutachter, die den Gesundheitszustand des Betroffenen überprüfen. Dabei geht es dann häufig darum, ob die Leistungsfähigkeit einer Person so eingeschränkt ist, dass sie eine volle oder eine Teilerwerbsminderungsrente bekommt.
- Ist eine Person so eingeschränkt, dass sie schwerbehindert ist oder zusätzlich auch noch Nachteilsausgleiche für eine Gehbehinderung oder dergleichen bekommt?
- Ist eine Person körperlich so eingeschränkt, dass ihr ein Pflegegrad zusteht?
- Hat eine Person nach einem Arbeitsunfall oder auf Grund langjähriger beruflicher Tätigkeit Anspruch auf eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft?
Das sind nur einige Beispiele in Bereichen, in denen das Gericht ärztliche Gutachten einholen lässt.
Als Fachanwalt für Sozialrecht habe ich in all diesen gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit ein vom Gericht eingeholtes Gutachten durch ein Gegengutachten überprüfen zu lassen. Den Facharzt, der das Gegengutachten erstellt, bestimme ich.
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet konnte ich mittlerweile ein Netzwerk von Fachärzten aufbauen, die mich auf allen Gebieten durch ihre gutachterliche Tätigkeit unterstützen. Es handelt sich um freie Fachärzte, die nicht in Beziehung zu irgendeinem Sozialversicherungsträger stehen und die hervorragende Arbeit leisten. Ich beauftrage also nicht irgendwelche Ärzte, sondern Fachärzte mit hoher Qualifikation und Reputation.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten für solche Gegengutachten vom Rechtsschutzversicherer getragen.
Rentenversicherungsrecht
Im Rentenversicherungsrecht liegt unser Schwerpunkt im Erstreiten von Erwerbsminderungsrenten bei Krankheit oder Behinderung.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung beratend und übernehmen Ihre Interessenvertretung nach Ablehnung Ihres Rentenantrages ab dem Widerspruchsverfahren. Scheuen Sie sich nicht Ihren abgelehnten Rentenantrag durch uns überprüfen zu lassen. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der Rentenversicherung und ggf. mit dem Gericht.
In den meisten Verfahren gestaltet sich der Ablauf so, dass Sie in einem umfassenden Beratungsgespräch über den Ablauf des Verfahrens informiert werden. Ab diesem Erstgespräch übernehmen wir den Schriftwechsel mit dem Rentenversicherungsträger bis zum rechtskräftigen Urteil, sofern ein Gerichtsverfahren erforderlich wird.
In gerichtlichen Verfahren bekommen Sie zu Beginn vom Gericht einmal einen Fragebogen über ärztliche Behandlungen und Untersuchungen zugeschickt, damit das Gericht bei den behandelnden Ärzten Befundberichte einholen kann. Diese Unterlagen vermitteln wir Ihnen.
Im sozialgerichtlichen Verfahren nehmen wir natürlich gemeinsam mit Ihnen den Gerichtstermin wahr. Dieser Verfahrensablauf stellt sich auch in Verfahren, die sich auf medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen beziehen. Insbesondere Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden häufig aus medizinischen Gründen abgelehnt, obwohl sie eigentlich gewährt werden müssten.
Schwerbehindertenrecht
Im Bereich des Schwerbehindertenrechtes geht es meist um die Erlangung der Prozente, also die Feststellung des Grades der Behinderung.
Wer mit einem Grad der Behinderung von 50 als schwerbehinderter Mensch durch die Versorgungsbehörde festgestellt wurde, hat erhebliche Vorteile im Erwerbsleben und kann früher ohne Abschläge in Rente gehen. Das kostet den Staat sehr viel Geld und genau deshalb werden auf diesem Rechtsgebiet sehr viele Anträge abgelehnt.
In fast allen Fällen holen die Versorgungsbehörden nach Antragstellung Befundberichte der behandelnden Ärzte ein, lassen den Betroffenen aber fast nie persönlich untersuchen. In fast allen Fällen haben die Versorgungsbehörden also gar keinen persönlichen Eindruck von Ihnen. Sie sind dort eine Nummer und eine Akte, mehr nicht. Welche Beeinträchtigungen Sie wirklich haben und wie sich diese Krankheiten und Beeinträchtigungen auf Ihr Leben auswirken, werden jedenfalls von den Versorgungsbehörden in den meisten Fällen nicht untersucht.
Und weil Menschen mit festgestellter Schwerbehinderung früher abschlagsfrei in Rente gehen können, spart der Staat sehr viel Geld, wenn Anträge zunächst einmal abgelehnt werden und sich die betroffene Person nicht wehrt. Auch auf diesem Rechtsgebiet unterstützen wir Sie beratend bei der Antragstellung und übernehmen Ihre Vertretung ab dem Widerspruchsverfahren. Wir führen die vollständige Korrespondenz mit der Versorgungbehörde und sofern erforderlich mit den Gerichten bis hin zu einem rechtskräftigen Urteil.
Sofern ein Gerichtstermin erforderlich wird, nehmen wir diesen natürlich persönlich gemeinsam mit Ihnen wahr.
Krankenversicherungsrecht
Auch auf diesem Rechtsgebiet ist es leider tägliche Praxis, dass Anträge auf die verschiedensten medizinischen Leistungen oder auch erforderliche Hilfsmittel abgelehnt werden, weil diese viel Geld kosten.
Auch hier wird von den verschiedenen Krankenversicherungen der Sachverhalt häufig der medinische Sachverhalt häufig nur nach Aktenlage ausgewertet. Sie bekommen von Ihrer Krankenversicherung einen ablehnenden Bescheid, in dem es dann heißt, Ihr Anliegen wurde vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen geprüft und untersucht und Ihnen steht eine Leistung nicht zu. Sie waren aber nie zur Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und wundern sich zu Recht.
Leider ist das kein seltener Fall, denn wenn es sich irgendwie rechtfertigen lässt, überprüft der Medinische Dienst der Krankenversicherung nur nach Aktenlage. Lassen Sie sich das nicht bieten.
Wir erzwingen spätestens im gerichtlichen Verfahren ein Gutachten von einem unabhängigen Facharzt, der neutral prüft, ob Ihnen eine Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zusteht. Dabei beraten wir Sie im Antragsverfahren und übernehmen die gesamte Abwicklung ab dem Widerspruchsverfahren bis hin zum rechtskräftigen Urteil, sofern ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird.
Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung müssen meistens Menschen im hohen Alter oder Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen in Anspruch nehmen.
Auf diesem Rechtsgebiet ist es besonders bedauerlich, dass Sozialleistungsträger die schwache Position des Antragstellers genau kennen und Anträge ablehnen in der Hoffnung, dass sich der Betroffene nicht wehrt. Haben Sie einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades gestellt, bekommen Sie Besuch vom Medizinischen Dienst bzw. einer Pflegefachkraft, die nach einem kurzen Hausbesuch und einigen Fragen bewertet, ob Sie nun einen Pflegegrad bekommen oder nicht. Bei diesen Einschätzungen durch Pflegefachkräfte handelt es sich um ein sogenanntes Massenverfahren.
Die Gesellschaft wird immer älter und die Kosten für die Pflegekassen werden immer höher. Gespart wird am Personal und an den Leistungen, die tatsächlich ausgezahlt werden. Genau deshalb ist die Bearbeitung durch die Pflegekasse häufig oberflächlich und ungenau. Hier setzen wir an.
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens überprüfen wir das Gutachten der Pflegekasse. Sofern Sie das wünschen, stimmen wir uns mit Ihrem behandelnden Ärzten und Angehörigen ab. Wir verfügen auch über ein eigenes Netzwerk von Ärzten, die uns auf allen medizinischen Gebieten unterstützen.
Wir übernehmen für Sie das Verfahren mit der Pflegekasse und sofern erforderlich anschließend mit dem Gericht. Scheuen Sie sich nicht, mit uns einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren. Gerade im Bereich des Pflegeversicherungsrechtes sind die Beeinträchtigungen so groß, dass Sie mich nicht in der Kanzlei besuchen können. Nach telefonischer Vereinbarung besuche ich Sie selbstverständlich zu Hause in Ihrem privaten Umfeld, sofern das gewünscht ist und übernehme alle Formalitäten.
Unfallversicherung
Auf diesem Gebiet unterstützen wir Sie insbesondere bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und setzen Ihre Rechte gegen die Berufsgenossenschaften durch.
Gerade auf dem Gebiet gegen die Berufsgenossenschaften ist anwaltliche Hilfe sehr wichtig, denn die Berufsgenossenschaften sind ein übermächtiger Gegner.
Die Berufsgenossenschaften sind in Deutschland die Sozialversicherungsträger mit den vollsten Kassen. Deshalb beschäftigen die Berufsgenossenschaften in ihren berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken auch deutschlandweit die meisten und oft auch die besten Ärzte. Die Berufsgenossenschaften verfügen also über ein sehr gut ausgebautes Netz von Fachärzten, die die Berufsgenossenschaften beraten. Sie haben es in allen Verfahren gegen die Berufsgenossenschaften also mit einem Gegner zu tun, der in jeder Hinsicht personell gut aufgestellt ist.
Aber lassen Sie sich davon nicht abschrecken, denn auch die Berufsgenossenschaften müssen sich an Recht und Gesetz halten und lehnen Anträge ab, wenn sich das irgendwie medizinisch rechtfertigen lässt. Genau an dieser Schnittstelle liegt auch häufig das Problem. Die Ärzte, die die Berufsgenossenschaft beraten, bekommen ihr Geld eben von der Berufsgenossenschaft. Man kann sich also leicht vorstellen, wie ein Gutachten durch einen beratenden Arzt der Berufsgenossenschaft ausfällt, nämlich immer zu Gunsten der Berufsgenossenschaft, wenn man das medizinisch irgendwie rechtfertigen kann. Nicht selten ist eine solche beratungsärztliche Stellungnahme aber falsch und lässt sich durch einen freien Facharzt, der nicht von der Berufsgenossenschaft bezahlt wird, widerlegen.
Und hier setzen wir an und lenken das Verfahren bereits in einem frühen Stadium im Widerspruchsverfahren in die richtige Richtung. Sie müssen sich nämlich nicht von dem Arzt untersuchen lassen, der Ihnen von der Berufsgenossenschaft vorgeschlagen wird und der häufig von der Berufsgenossenschaft auch bezahlt wird, sondern Sie können schon im Widerspruchsverfahren einen eigenen Facharzt wählen. Das steht dann häufig im Kleingedruckten auf der entsprechenden Mitteilung durch die Berufsgenossenschaft.
Diese Problematik stellt sich im Bereich von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen gleichermaßen. Auch im Bereich der privaten Unfallversicherung liegt in diesem Bereich regelmäßig das Problem. Die private Unfallversicherung schickt Sie zu einem Arzt, der Ihren Gesundheitszustand überprüft und für seine ärztliche Tätigkeit von der privaten Unfallversicherung bezahlt wird. Wie sein Gutachten oder seine Stellungnahme ausfällt, kann man sich leicht ausrechnen.
Arbeitslosigkeit
Wer einmal beim Arbeitsamt war weiß, dass die Bearbeitung bei der Bundesagentur so erfolgt, wie Ihr erster Termin dort verlief, nämlich mit einer Nummer. Es handelt sich um Massenverwaltung und die Bearbeitung durch die Bundesagentur für Arbeit ist häufig oberflächlich und es passieren Fehler.
Nach einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder nach Arbeitsplatzverlust kommt es häufig zu Sperrzeiten, die nicht gerechtfertigt sind. Der Bereich der Sperrzeiten ist äußerst anfällig für Fehler und Sie sollten sich auch mit einer 1-wöchigen Sperrzeit nicht ungeprüft zufrieden geben. Nicht selten wird die Höhe des Arbeitslosengeldes falsch berechtnet oder Arbeitslosengeld überhaupt nicht gewährt, weil die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Auch in diesem Bereich kommt es immer wieder zu Fehlern, die dadurch bedingt sind, dass es sich um Massenverfahren handelt. Wir übernehmen für Sie die Vertretung im Widerspruchsverfahren und setzen Ihre Rechte ggf. vor Gericht durch.
Private Kranken- und Pflegeversicherung sowie Unfallversicherung
Der Bereich der privaten Versicherungen wird im Streitfall nicht vor den Sozialgerichten verhandelt, sondern vor den Zivilgerichten. Einzige Ausnahme ist die private Pflegeversicherung, diese ist im Bereich der Sozialgerichte angesiedelt.
In diesem Bereich gilt es in einem frühen Verfahrensstadium die Weichen richtig zu stellen. Sollte Ihnen eine beantragte Leistung durch die private Versicherung abgelehnt worden sein, gilt es schnell einen medizinischen Sachverständigen mit der Überprüfung zu beauftragen, denn der Gesundheitszustand eines Betroffenen unterliegt stetigen Veränderungen und häufig gelingt es in einem Verfahren beim Amts- oder Landgericht im Nachhinein nicht mehr, den Gesundheitszustand bei Antragstellung, wie er sich seinerzeit darstellte, zu beweisen. Bekanntlich dauern Verfahren bei Gericht sehr lange und gehen dann verloren, weil der Betroffene die Auswirkungen seiner Erkrankung bei Antragstellung Monate oder Jahre später nicht mehr beweisen kann.
Hier setzt unsere Hilfe an. Wir sorgen dafür, dass Sie zu einem frühen Zeitpunkt des Verfahrens unmittelbar nach der Ablehnung Ihres Antrages von einem Facharzt untersucht werden und sichern Beweise gleich zu Beginn des Verfahrens.