Rechtsschutzversicherung

Viele Kanzleien, gerade die Größeren, arbeiten in Kooperationen mit Rechtsschutzversicherungen.

 

 

Wir nicht. Warum?

 

Der Markt in diesem Bereich ist heiß umkämpft. Gerade die großen Anbieter kämpfen um jeden Versicherungsnehmer. Und das tun sie entgegen Ihren blumigen Werbesprüchen nicht, um Sie besonders gut zu schützen, weil Sie der Rechtsschutzversicherung so wichtig sind, sondern vielmehr aus Gewinnstreben.

Das ist grundsätzlich nicht verwerflich, aber hinterfragen Sie einmal kritisch das System.

Jeder Versicherungsnehmer bringt der Versicherungsgesellschaft durch die jährlichen Beiträge Geld. Tritt nun ein Rechtsschutzfall ein, geht es darum, die Kosten für diesen Versicherungsfall möglichst gering zu halten. Deshalb schließen die Rechtsschutzversicherer mit verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien Kooperationen. Gegenstand der Kooperation ist, dass der Rechtsschutzversicherer bei Meldung eines Versicherungsfalles eine Anwaltskanzlei empfiehlt und die Anwaltskanzlei im Gegenzug die Abwicklung des Mandates übernimmt, aber nun nicht die gesetzlichen Gebühren gegenüber der Rechtsschutzversicherung in Rechnung stellen darf, sondern nur die niedrigeren Gebühren der Vereinbarung zwischen Rechtsschutz und Anwalt.

Die Rechtsschutzversicherung wird den Anwalt empfehlen, mit dem sie eine Vereinbarung hat, dies muss nicht unbedingt der Anwalt sein, der Sie auf diesem Rechtsgebiet am Besten vertritt.

So kann es durchaus sein, dass Sie von Ihrer Rechtsschutzversicherung die Empfehlung einer bestimmten Kanzlei bekommen, obwohl sich auf diesem Rechtsgebiet tatsächlich keiner der Anwälte gut auskennt und gerade bei kleineren Streitwerten Ihre Vertretung nicht wirklich motiviert übernimmt. Er muss sie aber übernehmen, weil dies die Kooperationsvereinbarung zwischen Kanzlei und Versicherung vorsieht.

Was aus einer solchen Kombination am Ende werden kann, brauchen wir Ihnen nicht zu erklären.

 

Wenden Sie sich mit oder ohne Rechtsschutzversicherung an uns.

 

Wir übernehmen gleich von Beginn an die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen die Deckungszusage ein.

Lassen Sie sich nicht abschrecken, wenn Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung eine andere Anwaltskanzlei empfiehlt. Das ist nur eine Empfehlung, die im Sinne der Rechtsschutzversicherung ist. Aber selbstverständlich ist jede Rechtsschutzversicherung auch verpflichtet, die Kosten eines anderen Anwaltes freier Wahl zu übernehmen. Das steht dann meistens im Kleingedruckten.

Gleich zu Beginn der Erteilung des Mandates klären wir die Deckungsfragen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, sodass Sie nicht in eine Kostenfalle laufen. Die Abrechnung unserer Tätigkeit erfolgt dann unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und bleibt damit für Sie, sofern die Deckungszusage erteilt wurde, kostenfrei. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass viele Rechtsschutzversicherungsverträge eine Selbstbeteiligung enthalten, die vom Rechtsschutzversicherer im Fall der Abrechnung dann in Abzug gebracht wird und somit von Ihnen zu tragen ist.

Sollten Sie nicht wissen ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung enthält oder nicht, bringen wir das für Sie kurzfristig in Erfahrung.

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