Unser Tätigkeitsfeld: Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht
Wohnraummietrecht
Viele Anwaltskanzleien die auf diesem Gebiet tätig sind, vertreten entweder nur die Vermieterseite oder nur die Mieterseite.
Wir vertreten sowohl die Vermieterseite als auch die Mieterseite und dies aus gutem Grund. In kaum einem anderen Rechtsgebiet erfordert die anwaltliche Tätigkeit so viel taktisches Verständnis wie im Mietrecht. Wenn es darum geht durch Taktik seinen Gegenüber zu bezwingen, dann sollte man ähnlich wie beim Schachspiel schon vorher wissen, was der nächste Zug des Gegners sein wird.
Dadurch, dass wir beide Seiten in den verschiedenen Streitverfahren vertreten und vertreten haben, können wir Sie, ob Sie nun als Vermieter oder als Mieter mit einem Anliegen zu uns kommen, individuell beraten. Schon von Beginn an kann eine Strategie entwickelt werden, um das Ziel zu erreichen.
- Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung einer Kündigung bzw. deren Abwehr, denn gerade in diesem Bereich ist taktisches Verständnis von Bedeutung.
- Betriebskostenabrechnungen sind immer wieder Streitthema in einem Mietverhältnis. Auf Mieterseite prüfen wir Ihre Betriebskostenabrechnung, auf Vermieterseite unterstützen wir Sie sofern Ihr Mieter der Betriebskostenabrechnung widerspricht.
- Zu unserem Tätigkeitsfeld im Mietrecht gehört auf Vermieterseite auch die Beratung bei der Erstellung und Gestaltung von Mietverträgen.
Gerade im Mietrecht befindet sich die Rechtsprechung in einer ständigen Entwicklung und das bedarf immer wieder der Überprüfung und Anpassung der vertraglichen Regelungen, die Grundlage eines Mietverhältnisses sind. Gerade wenn Sie mehrere Mietobjekte besitzen, können Sie sich als Vermieter viel Ärger ersparen, wenn Sie sich vor Abschluss des Mietvertrages durch uns beraten lassen.
Im Internet und bei den verschiedenen Interessenvertretungen Mieterschutzbund sowie Haus und Grund sind eine Vielzahl von Mietvertragsformularen im Umlauf. Es kommt aber nicht selten vor, dass diese vorformulierten Mietverträge auf Ihre individuellen Bedürfnisse nicht so recht passen oder der aktuellen Rechtsprechung hinterherhinken.
Wir prüfen und gestalten Ihren Mietvertrag, damit bereits im Vorfeld Ärger im sich anbahnenden Mietverhältnis vermieden werden kann.
- Schäden in der Mietwohnung sind sowohl auf Vermieter– als auch auf Mieterseite immer wieder Thema. Auf Mieterseite gibt es hier eine Vielzahl von Möglichkeiten um das Problem bei Mietmängeln, insbesondere Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung, in den Griff zu bekommen.
Es gibt mehrere verschiedene Wege bei Mietmängeln an den Vermieter heranzutreten, aber nicht jeder Weg ist gleich gut geeignet. Denn jedes Mietverhältnis und jeder Mietvertrag ist anders gestaltet.
Wir setzen Ihre Rechte effektiv durch und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die richtige Strategie.
- Die Anforderungen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung an Mieterhöhungsverlangen stellt, werden immer höher. Die häufigsten Formen der Mieterhöhung sind die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder Mieterhöhung nach Modernisierung.
Es gibt aber noch andere Möglichkeiten den Mietzins anzupassen, die weniger bekannt; häufig aber viel effektiver sind. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Mieterhöhung durch kompetente Beratung. Sofern gewünscht erstellen wir Ihr Mieterhöhungsverlangen.
Auf Mieterseite überprüfen wir Ihre Mieterhöhung und übernehmen die Korrespondenz mit Ihrem Vermieter bzw. seinem Rechtsanwalt.
Gewerbliche Mietverhältnisse
Unser Tätigkeitsbereich umfasst den Bereich der landwirtschaftlichen Mietverhältnisse Grund, Land, Pacht sowie das Gewerbemietraummietverhältnis. Im gewerblichen Mietrecht gilt der tragende Grundsatz der Schriftlichkeit, der sowohl für den Vermieter aber auch den Mieter mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist, die oftmals unterschätzt werden.
Bei der Gestaltung von Mietverträgen im gewerblichen Mietrecht gibt es sehr viele Fehlerquellen, die im Nachhinein ein böses Erwachen nach sich ziehen können.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von gewerblichen Mietverträgen und setzen Ihre Rechte durch. Auch in einem laufenden Gewerberaummietverhältnis lässt sich in den meisten Fällen noch viel gestalten. Sprechen Sie uns gerne an.